Seit 2017 gibt es in Deutschland das Prostitutionsschutzgesetz (ProstSchG), das eine Anmeldung aller Sexarbeiterinnen und Bordellbetriebe verlangt. Die Anmeldung muss alle zwei Jahre verlängert werden, die gleichzeitig vorgeschriebene Gesundheitsberatung jedes Jahr. Bei mir war es jetzt mal wieder so weit. Von der Gesundheitsberatung habe ich ja vor zwei Wochen schon berichtet, hier jetzt ein paar Worte zur Anmeldung bei der zuständigen Behörde FA-BEA* Pro.

Ich war jetzt zum dritten Mal bei dieser Anmeldung. Beim ersten Mal hatte ich eine frisch geschulte Mitarbeiterin, die mir ausgiebig erzählte, was sie über Sicherheitsvorkehrungen in Bordellen und beim Escort gelernt hatte – ohne wohl jemals wirklich Berührung mit dem Thema gehabt zu haben. Beim zweiten Mal (mitten im Corona-Lockdown) war es ein reiner Verwaltungsakt, bei dem meine Daten aufgenommen und meine Papiere auf aktuellen Stand gebracht wurden.

Auch diesmal war es eher eine Formalie. Natürlich wurde mir angeboten, dass ich Fragen stellen könne, zu Sicherheit und Rechten in der Sexarbeit. Dann wurde auf die Kondompflicht hingewiesen und die Pflicht zur steuerlichen Anmeldung. Und da wurde es für mich kontrovers: Bei Einführung des ProstSchG wurde großer Wert darauf gelegt, dass die in der Fachstelle erhoben Daten nicht an andere Stellen weitergegeben würden.

Diesmal sagte mir der Mitarbeiter, dass die Daten automatisch gelöscht würden, wenn meine Anmeldung seit mehr als drei Monaten abgelaufen sei (war sie nicht). Ich war etwas überrascht, denn beim letzten Mal wurde mir gesagt, ich müsse mich aktiv abmelden, wenn ich mal aufhören würde. Als ich das anmerkte, sagte er: ja, wenn ich irgendwann mittendrin aufhöre – aber auch sonst macht es Sinn, da die Abmeldung an die Steuerbehörde weitergegeben wird. Ach – und die Anmeldung dann auch?!

Beim Rausgehen drückte er mir noch ein Kondom in die Hand, auf dessen Verpackung stand: „50.000 Euro gespart“, bezugnehmend auf die Kondompflicht (§32 ProstSchG) und das drohende Bußgeld bei Zuwiderhandlung (§33 ProstSchG). Mich würde interessieren, ob es da in den letzten fünf Jahren Anzeigen gab… kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.

Als ich noch im Studio gearbeitet habe, musste ich dort die Anmeldung vorlegen. Seit ich alleine arbeite, hat mich niemand mehr danach gefragt, und ich bezweifle auch, dass das jemals der Fall sein wird. Die Anmeldebescheinigung darf nämlich weder von Kunden noch von der Polizei verlangt werden, sondern nur von Mitarbeitern der FA-BEA* Pro – die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle als Einzelperson ist da so gut wie nicht existent.