In der Sexarbeit ist es immer noch üblich, dass das Geld zu Beginn des Treffens bezahlt wird. Diese Regel geht auf die Zeit zurück, als Prostitution als sittenwidrig galt und Geld aus Prostitution daher nicht auf Rechtswegen eingeklagt werden konnte. Mittlweile ist das anders (seit Einführung des Prostitutionsgesetzes zum 01.01.2002 *), doch diese Gewohnheit wurde beibehalten – meiner Meinung nach häufig ein Zeichen des gegenseitigen Misstrauens, dass zwischen Sexarbeiterinnen und ihren Kunden herrscht. (Und nebenbei: auch wenn es theoretisch möglich ist, bei Unstimmigkeiten die Polizei zu rufen und das gerichtlich zu klären, will das kaum eine Sexarbeiterin.)

Ich möchte hier ein bisschen aus meinen Erfahrungen plaudern, die sind nämlich überwiegend ganz anders. Anlass für diesen Blog ist ein Erlebnis, das ich letzte Woche hatte. Ich hatte einen Termin am Freitagmorgen recht früh, mit einem Kunden den ich in der Woche zuvor zum ersten Mal getroffen hatte. Vierzig Minuten vor dem Termin bekam ich eine SMS: Er müsse den Termin leider absagen, sein Corona-Schnelltest sei gerade positiv gewesen. Ich habe schon ein paar Mal darüber geschrieben, dass ich solche kurzfristigen Absagen häufig als Ausrede empfinde und dann keine zweite Chance gebe. Diesem Mann habe ich das jedoch sofort geglaubt, beruhend auf dem bisherigen Kontakt. Es ging sogar noch weiter: Nachdem ich ihm gute Besserung gewünscht habe, bestand er darauf, mir das Geld für den Termin zu überweisen. Ich habe erst versucht das abzulehnen, ihm dann jedoch meine Verbindung gegeben.

Das war in meinen ganzen Jahren als Sexarbeiterin erst das zweite Mal, dass mir jemand einen gebuchten Termin bezahlt hat, weil er kurzfristig absagen musste. Halt, stimmt nicht ganz, zwei Mal hatte ich das auch bei langjährigen Stammkunden, aber da ging es um etwas anderes: bei dem einen hatte ich extra ein Zimmer gebucht, das er dann bezahlt hat, und bei dem anderen es ist zum x-ten Mal vorgekommen, dass ihm kurzfristig was dazwischen gekommen ist, und diesmal bestand ich auf das Geld (für einen Termin, nicht für alle ausgefallenen). Sonst fällt es bei Stammgästen unter Kulanz, wenn wirklich mal was dazwischen kommt (ist ja dann meist ein echter Notfall), oder bei Neukunden ist es halt mein Pech.

Zurück zum Thema vom Anfang: Ich bestehe nicht darauf, das Geld zu Beginn des Termins zu bekommen. Viele Kunden geben es mir von sich aus am Anfang. Manchmal passiert es, dass jemand das danach vergisst und ich sanft erinnere. Zwei oder drei Mal ist es sogar schon passiert, dass wird es beide vergessen haben. Jedes Mal bekam ich innerhalb von einer Stunde einen Anruf: „Ich hab dir gar kein Geld gegeben! Wie machen wir das jetzt?“ Ich habe das Geld jedes Mal bekommen, per Überweisung oder beim nächsten Treffen.

Ja, ich bin auch schon um Geld betrogen worden – drei oder vier Mal, in über fünfzehn Jahren. Da war es dann meist nicht mal das Geld (obwohl das in einem Fall echt auch weh tat), sondern viel mehr das Gefühl, betrogen und nicht repektiert worden zu sein. Das hat mir auf Wochen den Spass an der Arbeit verdorben, und ich musste mich zwingen, nicht jedem weiteren Kunden mit Misstrauen zu begegnen. Wenn ich darüber nachdenke, wie häufig ich von Menschen in „seriösen“ Berufen höre, dass sie hinter ihrem Geld herlaufen – egal ob es Handwerker, Ärzte u.a. – ist das bei mir harmlos. Also: Ich habe echt tolle Kunden! Danke!


* Bitte nicht verwechseln: Es gibt das Prostitutionsgesetz (ProstG) von 2002, durch das Prostitution in Deutschland legal wurde. Darin wird Prostitution als Dienstleistung definiert und es sollte den sozialen Status von Prosituierten verbessern. Seitdem können sich Prostituierte z.B. gesetzlich krankenversichern – und eben auch ihren Lohn einklagen. Seit 2017 gibt es zusätzlich das Prostitutionsschutzgesetzt (ProstSchG), dass Sexarbeitenden und den Betreibern von Prostitutionsbetrieben eine Reihe von Pflichten auferlegt, u.a. die Registrierung von Sexarbeitenden und eine Genehmigungspflicht für Betreiber. Dieses Gesetz wird von vielen als Schikane empfunden und die angebliche Schutzwirkung für Sexarbeitende wird stark angezweifelt.