Letzte Woche gab es in Düsseldorf ein Gerichtsurteil, bei dem die Klage einer Tantra-Masseurin, sich nicht nach Prostitutionsschutzgesetz (ProstSchG) registrieren zu müssen, abgelehnt wurde. Es gab in den letzten Jahren mehrere Vorstöße des Tantramassageverbandes in diese Richtung; immer wieder wird versucht, Tantra-Massagen als therapeutische Massagen hinzustellen und deutlich von der Prostitution abzugrenzen.

Meine Erfahrungen mit Tantra-Massagen zu schildern und die daraus resultierende Meinung zu dem Thema würde den Rahmen dieses Textes sprengen, und gerade geht es mir um etwas anderes. Sowohl innerhalb als auch außerhalb der Branche wird viel darüber diskutiert, was genau Prostitution/ Sexarbeit beinhaltet und wo die Grenzen liegen. Auch versuchen einige Menschen, so etwas wie eine Hierarchie zu etablieren und Grenzen zu ziehen: Tantra-Massagen sind gut, Sex ist schlecht; Escort ist gut, Straßenstrich ist schlecht; selbstbestimmt ist gut, mit Anleitung ist schlecht; und so weiter.

In den letzten Jahren gibt es zum Glück auch immer wieder Stimmen, die sich gegen diese Abgrenzungen stellen und versuchen, sich allgemein für die Anerkennung von Sexarbeit in allen Bereichen einzusetzen (besonders fällt mir dazu der Berufsverband Sexarbeit ein). Für viele Anbieterinnen ist es schwierig, ihr Selbstbild klar rüberzubringen und nicht verurteilt zu werden. Auch Kunden gegenüber herrscht gesellschaftlich ein hohes Maß an Verurteilung und Ausgrenzung.

Es ist eine Illusion zu glauben, dass es diese Grenzen wirklich gibt bzw das eine solche Abgrenzung gelingen kann. Jede Anbieterin und jeder Kunde definieren ihre Anforderungen und Inhalte in diesem Bereich selbst, und häufig ist es ein ständiges neu austarieren und ausprobieren. Ich finde es viel wichtiger, darüber ins Gespräch zu kommen und Standards zu entwickeln, die sich auf Fairness, Sicherheit und Toleranz beziehen, statt zu versuchen, ganze Bereiche zu verdrängen und negieren.